Zahlen, die altern (Stand: September 2026). Kappungsgrenze 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %. Mietpreisbremse: maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; die Länderverordnungen können längstens bis 31.12.2029 gelten. Kleinreparaturen: von den Gerichten anerkannter Einzelbetrag rund 100 € (Spanne 75–120 €), Jahresobergrenze üblicherweise 6–8 % der Jahreskaltmiete. Ob deine Stadt unter die Mietpreisbremse fällt, steht in der Verordnung deines Bundeslandes — aktuelle Werte und Links: Im Verfahren, noch nicht geltendes Recht: Die Bundesregierung hat am
- April 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der vier Dinge aus diesem
Kapitel ändern würde. Indexmieten sollen in angespannten Märkten oberhalb von 3 % Inflation im Jahr nur noch zur Hälfte durchschlagen. Möblierungs- zuschläge müssten getrennt ausgewiesen und angemessen sein. Es käme ein Kurzzeitmietvertrag von höchstens sechs Monaten dazu (verlängerbar auf acht), der einen Grund auf deiner Seite voraussetzt. Und eine Nachzahlung könnte künftig auch die ordentliche Kündigung wegen Mietschulden heilen, nicht nur die fristlose. Bundestag und Bundesrat haben darüber nicht entschieden — bis dahin gilt, was oben steht.